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Leasingärger.com
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Leasingrückgabe BMW
Das Leasinggeschäft für Fahrzeuge der Marke BMW wird über die BMW Financial Services von der BMW Bank GmbH abgewickelt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BMW Bank GmbH regeln, wie das Leasingfahrzeug nach Ende des Leasingvertrages zurückgegeben werden muss:
Gibt der Leasingnehmer Schlüssel oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen.
So weit so klar. Sie müssen das Fahrzeug dort wieder zurückgeben, wo Sie es bekommen haben. Das Fahrzeug ist zusammen mit den Schlüsseln und den wesentlichen Unterlagen zurückzugeben. Fehlt etwas, so haben Sie die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Mehrkosten (eventuell muss die Schließanlage neu kodiert werden) zu bezahlen.
Es wird empfohlen, über den Zustand bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll anzufertigen und von den beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten zu unterschreiben.
Was ein dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand ist, ist nirgendwo definiert. Ebenso unklar ist eine Abgrenzung von normalen zu unüblichen Verschleißspuren. Da eine gesetzliche Regelung fehlt, entstehen hier die meisten Schwierigkeiten und Streitereien.
BMW und der Kundenleitfaden zum Leasingende:
Von BMW erhält der Leasingnehmer regelmäßig die Broschüre „Alles für einen erfolgreichen Wechsel“. Es handelt sich um Informationen, die für Transparenz bei der Leasingrückgabe sorgen sollen. Die Broschüre selbst ist nicht Vertragsgegenstand. Viele Kriterien, die dort als nicht akzeptable Schadenspositionen benannt sind, rechtfertigen nach der Rechtsprechung keinerlei Minderwert.
Diese Problematik setzt sich dann bei der Begutachtung fort, denn können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigen oder sollte der Leasingnehmer das Rücknahmeprotokoll nicht unterschreiben, wird der Minderwert auf Veranlassung des Leasinggebers durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Wirken Sie, soweit möglich, auf ein Sachverständigenbüro hin, dass nicht regelmäßig für Leasinggesellschaften tätig ist. Achten Sie auch darauf, dass dem Gutachter konkrete Fragestellungen zur Untersuchung gegeben werden. Sollten Sie im Zusammenhang mit der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges Probleme haben, so können Sie sich gern an mich wenden
Sollte der Leasinggeber einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte einschalten oder gar Klage erheben, müssen Sie reagieren und eine Anwaltskanzlei kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer aus Fest- und Mobilnetz
Telefon: 0800 95368801* (freecall)
Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und ohne jedes Risiko. (0800* wir übernehmen die anfallenden Gesprächsgebühren für sie, aus dem Fest- und Mobilfunknetz (Info)).
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