Schlagwortarchiv für: ärger bei der leasingrückgabe

Gap-Versicherung im Leasing
Eine Gap-Versicherung (Gap = engl. Lücke) ist eine zusätzliche Versicherung im Kfz-Leasing. Sie dient dem Zweck, eine Finanzierungslücke zu schließen, die dadurch entstehen kann, dass im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages die Entschädigungsleistungen Dritter sowie Zahlungen des Kaskoversicherers nicht genügen…

Abzocke oder Fairplay? Der Minderwertausgleich beim Leasing

Tolle Autos mit edler Ausstattung zu niedrigen Leasingraten auch noch ohne Sonderzahlung – das klingt nach einem guten Geschäft…