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Leasingärger.com
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FINN Auto-Abo – Fahrzeugrückgabe
Auto-Abos von FINN werden über die FINN GmbH mit Sitz in München abgewickelt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FINN GmbH regeln, wie das Fahrzeug nach dem Ende des Vertrages zurückgegeben werden muss:
Haben Sie mit der FINN GmbH keine kostenpflichtige Abholung Ihres Fahrzeuges vereinbart, so müssen Sie dieses zu einem Ihnen bekanntgegebenen Rückgabeort bringen. Das Fahrzeug ist zusammen mit allen Ihnen ursprünglich überlassenen Unterlagen und Schlüsseln zurückzugeben. Dabei muss das Fahrzeug innen und außen gereinigt sein. Fehlt etwas, oder ist das Fahrzeug nicht gereinigt, haben Sie daraus entstehende Kosten für den Mehraufwand zu tragen. Sie müssen mithin die Kosten der Reinigung und die Kosten der Ersatzbeschaffung fehlender Unterlagen bezahlen.
Schwierigkeiten bereitet die Festlegung Ihrer Pflichten in Bezug auf den Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe. Was ein „der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechender Zustand“ ist, ist nirgendwo klar definiert. Hier finden die meisten Streitigkeiten ihren Ursprung.
Das Prozedere der Rücknahme ist ebenfalls in den AGB von FINN geregelt:
Die Rücknahme des Fahrzeugs wird durch einen sachkundigen Mitarbeiter von FINN oder einem von FINN beauftragten sachkundigen Dritten durchgeführt. Eventuell entstandene Schäden oder Minderwerte, die die üblichen Gebrauchs- und Verschleißspuren überschreiten, werden durch einen sachkundigen Mitarbeiter von FINN oder einen beauftragten sachkundigen Dritten im Rahmen einer Zustandsbewertung festgehalten. Der Kunde ist zum Ausgleich des daraus resultierenden Minderwerts und der eventuell entstandenen Schäden verpflichtet.
Es erscheint zweifelhaft, ob die Klausel wirksam ist. Leistungsbestimmungsrechte Dritter können in AGB nur dann wirksam begründet werden, wenn die Interessen der Gegenseite (hier der Abonnenten bzw. Mieter) ausreichend gewahrt sind. Das erscheint nicht gewährleistet. Auf dieser Basis eingeholte Gutachten dürften unverbindlich sein. Dem Verwender der Klauseln wird im Ergebnis nur die Möglichkeit verbleiben, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unabhängig vom Prozedere bleibt offen, was Minderwerte sind, die die üblichen Gebrauchs- und Verschleißspuren überschreiten. Die Homepage des Anbieters www.finn.com enthält Hinweise, was nach den Vorstellungen der FINN GmbH Gebrauchsspuren und was Beschädigungen sein sollen. Die Hinweise in der Homepage sind nicht Vertragsbestandteil. Immerhin erhält der Mieter klare Hinweise zu den Vorstellungen der FINN GmbH in Bezug auf den Fahrzeugzustand.
Die Gutachten im Auftrag der FINN GmbH sind ebenso wenig wie die vorgelegten Abrechnungen das letzte Wort in der Sache. Nur weil ein Gutachter des Autovermieters eine Position als Minderwert einschätzt, heißt das noch lange nicht, dass dies auch gerichtsfest ist.
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Rückgabe Ihres Autos an die FINN GmbH helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sollte der Leasinggeber einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte einschalten oder gar Klage erheben, müssen Sie reagieren und eine Anwaltskanzlei kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer aus Fest- und Mobilnetz
Telefon: 0800 95368801* (freecall)
Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und ohne jedes Risiko. (0800* wir übernehmen die anfallenden Gesprächsgebühren für sie, aus dem Fest- und Mobilfunknetz (Info)).
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