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Leasingärger.com
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Leasing-Rückgabe Mercedes-Benz
Das Leasinggeschäft der Marke Mercedes-Benz wird in der Regel über die Niederlassungen der Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) durch die Mercedes-Benz Leasing GmbH abgewickelt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mercedes-Benz Leasing GmbH regeln, wie das Leasingfahrzeug nach Ende des Leasingvertrages zurückgegeben werden muss:
Diese Regelung ist relativ klar und verständlich. Sie müssen das Fahrzeug zu der im Leasingantrag benannten Niederlassung bringen. Das Fahrzeug ist zusammen mit den Schlüsseln und den wesentlichen Unterlagen zurückzugeben. Fehlt etwas, so haben Sie die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Mehrkosten (eventuell muss die Schließanlage neu codiert werden) zu bezahlen.
Erhebliche Probleme bereitet die Festlegung Ihrer Pflichten in Bezug auf den Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe.
Was ein dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand ist, ist nirgendwo eindeutig definiert. Ebenso unklar ist eine Abgrenzung von normalen zu unüblichen Verschleißspuren. Da eine gesetzliche Regelung fehlt, entstehen hier die meisten Schwierigkeiten.
Mercedes und der Schadenkatalog „Faire Bewertung“
Von Seiten Mercedes-Benz erhält der Leasingnehmer regelmäßig die Broschüre „Faire Bewertung“. Es handelt sich um eine Art Bewertungskatalog, der für Transparenz bei der Leasingrückgabe sorgen soll. Diese Broschüre selbst ist nicht Vertragsgegenstand. Viele Kriterien, die dort als nicht akzeptable Schadenposition benannt sind, rechtfertigen nach der Rechtsprechung keinerlei Minderwert.
Ob Schäden vorliegen oder normaler Verschleiß wird dann in der Regel durch Gutachten geklärt. Fast alle Gutachten werden im Auftrag der Leasinggesellschaften erstellt. Dies führt oft zu hohen Nachforderungen. Setzen Sie sich deswegen für einen Gutachter ein, der nicht regelmäßig für die Autohäuser tätig ist.
Die Gutachten im Auftrag der Leasinggesellschaften sind nicht das letzte Wort. Nur weil ein Gutachter der Autohäuser einen Schaden als Minderwert ansieht, heißt das noch lange nicht, dass ein Richter dies auch so sieht.
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuge helfen wir Ihnen gerne.
Sollte der Leasinggeber einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte einschalten oder gar Klage erheben, müssen Sie reagieren und eine Anwaltskanzlei kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer aus Fest- und Mobilnetz
Telefon: 0800 95368801* (freecall)
Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und ohne jedes Risiko. (0800* wir übernehmen die anfallenden Gesprächsgebühren für sie, aus dem Fest- und Mobilfunknetz (Info)).
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