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Batteriemiete E-Auto – BGH verbietet Fernabschaltung
Die wiederaufladbare Batterie ist das Kernstück eines jeden Elektrofahrzeuges. Je nach Hersteller hat der Kunde die Wahl zwischen Kauf, Leasing und Miete der Batterie. Da die Batterie zu den teuersten Komponenten des Fahrzeuges gehört, lässt sich durch die Leasing- bzw. Mietmodelle der Kaufpreis für die Fahrzeuge deutlich reduzieren. Im Gegenzug muss eine monatliche Rate gezahlt werden.
Die Miete oder das Leasing von Batterien fordert nun den Abschluss eines weiteren, gesonderten Vertrages. Auch hier finden sich oft komplexe und schwer zu verstehende Regelungen. Klauseln, die dem Vermieter eine Fernabschaltung der Batterie ermöglichen, hat der Bundesgerichtshof nun in seinem Urteil vom 26.10.2022 zu XII ZR 89/21 als unzulässig angesehen. Das von der Sächsischen Verbraucherzentrale erstrittene Urteil betrag die Batteriemiete des Renault Zoe. Aktuelle Relevanz hat die Entscheidung für die Software-Abos bei Tesla und den Fahrzeugen des chinesischen Herstellers Nio. Klauseln zur Fernabschaltung sind danach rechtlich problematisch und schränken die Verbraucherrechte des Kunden unangemessen ein. Wenn Sie von einer entsprechenden Maßnahme betroffen sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Sollte der Leasinggeber einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte einschalten oder gar Klage erheben, müssen Sie reagieren und eine Anwaltskanzlei kontaktieren.
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