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Leasing-Rückgabe Peugeot / DS Automobiles
Leasing-Verträge für Fahrzeuge der Marken Peugeot und DS Automobiles werden in der Regel über die PSA Bank Deutschland GmbH abgeschlossen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PSA Bank Deutschland GmbH regeln, wie das Fahrzeug nach Ende des Leasingvertrages zurückgegeben werden muss:
Über den Zustand des Fahrzeuges wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll der Lieferfirma und des Leasingnehmers angefertigt und von beiden Parteien oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet. In Zweifelsfällen entscheidet ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen oder eines unabhängigen Sachverständigenunternehmens. Die Kosten hierfür trägt der Leasingnehmer.
Diese Ausgleichsklausel weicht erheblich von den VDA-Muster-Leasing-AGB ab. Die Regelung ist schon sprachlich schwer nachzuvollziehen. Dass das Fahrzeug bei Rückgabe verkehrs- und betriebssicher sowie in fahrbereitem Zustand sein soll, darf als Selbstverständlichkeit unterstellt werden. Was Verschleißerscheinungen und gewöhnliche Gebrauchsspuren sind und was demgegenüber Schäden sein sollen, ist problematisch einzuordnen. Transparenz herbeiführen soll ein Schadenskatalog der PSA, der Hinweis zu den Vorstellungen des Leasinggebers gibt. Da das Spektrum des vertragsgemäßen Gebrauchs von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr breit angelegt ist, verbleibt ein erheblicher Graubereich. Die Rechtsfolgeregelung stellt dann die Achillesferse des Vertrages dar. Erstattet werden sollen Reparaturkosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in den vertragsgemäßen Zustand zurückzuversetzen. Verlangt wird also kein Minderwertausgleich. Die Regelung erscheint deswegen bedenklich, da sie den Leasingnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB belasten kann. Bei einem gebrauchten Fahrzeug dürfte die Wertminderung wegen nicht beseitigter Mängel regelmäßig unter den Reparaturkosten liegen.
Schauen Sie deswegen genau hin! Sollten Sie im Zusammenhang mit der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges mit hohen Minderwerten konfrontiert werden oder sonst Probleme mit der Rückgabe des Fahrzeuges an die Leasinggesellschaft haben, so können Sie sich jederzeit an mich wenden:
Sollte der Leasinggeber einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte einschalten oder gar Klage erheben, müssen Sie reagieren und eine Anwaltskanzlei kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer aus Fest- und Mobilnetz
Telefon: 0800 95368801* (freecall)
Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und ohne jedes Risiko. (0800* wir übernehmen die anfallenden Gesprächsgebühren für sie, aus dem Fest- und Mobilfunknetz (Info)).
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