NEWS
Leasingärger.com
Leasingärger.com
Leasingvertrag widerrufen und alle Raten nebst Sonderzahlung erstattet bekommen!
Klingt unglaublich – ist aber wahr! Kfz-Leasingverträge enthalten im „Kleingedruckten“ (also den AGB oder der Widerrufsbelehrung) Fehler, die den Verbraucher zum Widerrufs des Leasingvertrages berechtigen. Die Folge ist, dass das Fahrzeug zurückgegeben wird und der Leasingnehmer alle Zahlungen erstattet bekommt. Wertersatz für die gefahrenen Kilometer muss nicht gezahlt werden. Auch wenn der Leasingvertrag schon beendet ist und man das Auto nicht mehr besitz, ist das möglich.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.03.2020 zum Aktenzeichen C-66/19 entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen, die einen Verweis auf Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB enthalten, falsch sind. Im Urteil vom 09.09.2021 (Aktenzeichen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) wurde zudem entschieden, dass Regelungen in Bezug auf gesetzliche Pflichtangaben falsch sind. Betroffen sind ca. 90 % aller Verbraucherkredite und Leasingverträge. Die Verträge können damit alle noch heute widerrufen werden.
Mit diesem Widerrufs-Joker können Sie viele Euro sparen.
Gerne kümmern wir uns um Ihren Vertrag.
Sollte der Leasinggeber einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte einschalten oder gar Klage erheben, müssen Sie reagieren und eine Anwaltskanzlei kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer aus Fest- und Mobilnetz
Telefon: 0800 95368801* (freecall)
Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und ohne jedes Risiko. (0800* wir übernehmen die anfallenden Gesprächsgebühren für sie, aus dem Fest- und Mobilfunknetz (Info)).
Clayallee 337
14169 Berlin
freecall 0800 9536880-1
mail@leasingaerger.com