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Leasingärger.com
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Tesla-Leasing – Mängel
Qualitätsmängel treten an Leasingfahrzeugen immer wieder auf. Das ist bei Tesla nicht anders. Ob mangelhafte Lackierungen, fehlerhafte Spaltmaße, plötzlich auftretende schwarze Bildschirme oder erhebliche Probleme mit Softwareupdates: Die Liste der bei Tesla auftretenden Sachmängel ist lang. Auch als Besitzer eines Teslas haben Sie ein Recht auf Nacherfüllung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Käufer oder Leasingnehmer!
Beim Leasing haben Sie das Fahrzeug nicht erworben. Eigentümer des Autos ist damit der Leasinggeber, der aber in aller Regel die Ansprüche aus Sachmängelhaftung an Sie als Kunden, dem Leasingnehmer, abtritt. Das hat zur Folge, dass Sie sich bei einem Mangel am Leasingauto genauso wie ein Käufer an den Händler wenden. Das gilt auch für die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche.
Wichtig zu wissen:
Kommt es mit Tesla zu Streit über Ihre Mängelrechte, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Lassen Sie sich über die sinnvolle weitere Vorgehensweise beraten.
Sollte der Leasinggeber einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte einschalten oder gar Klage erheben, müssen Sie reagieren und eine Anwaltskanzlei kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer aus Fest- und Mobilnetz
Telefon: 0800 95368801* (freecall)
Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und ohne jedes Risiko. (0800* wir übernehmen die anfallenden Gesprächsgebühren für sie, aus dem Fest- und Mobilfunknetz (Info)).
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